Kasko-Versicherung:
Grob fahrlässige Herbeiführung eines Verkehrsunfalls – Ausweichen vor einem Fuchs
Vollzieht ein Kraftfahrer auf der Autobahn bei winterlichen Verhältnissen eine leichte Ausweichbewegung, weil er einem die Fahrbahn überquerenden Fuchs ausweicht, und gerät er infolgedessen mit seinem Fahrzeug an die Mittelleitplanke, so stellt dies keine grob fahrlässige Schadensverursachung dar.
So entschied aktuell das Landgericht Nürnberg-Fürth in seinem Urteil vom 02.06.2014 (Az. 8 O 9666/13). Die Annahme grober Fahrlässigkeit setze voraus, dass der Fahrzeugführer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und dabei das unbeachtet gelassen habe, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen. Hierbei sollen auch subjektive, d.h. in der Person des Fahrzeugführers begründete Umstände zu berücksichtigen sein. Nur soweit danach in objektiver und subjektiver Hinsicht ein unentschuldbares Fehlverhalten vorliegt, kann grobe Fahrlässigkeit angenommen werden. Folge wäre, dass die Leistungsverpflichtung des Versicherers in einem der Schwere des Verschuldens des Fahrzeugführers entsprechenden Verhältnis gekürzt werden kann.
In dem vom Landgericht entschiedenen Fall brauchte letztendlich nicht entschieden zu werden, ob der Fahrzeugführer objektiv grob fahrlässig gehandelt habe, als er dem Fuchs auswich. Nach Ansicht des Landgerichts Nürnberg-Fürth habe er subjektiv jedenfalls nicht grob fahrlässig gehandelt, da sein Verhalten kein in subjektiver Hinsicht völlig unentschuldbares Fehlverhalten darstellt. Der Fahrzeugführer habe kein ruckartiges Ausweichmanöver ausgeführt. Außerdem sei er mit den winterlichen Straßenverhältnissen angepasster Geschwindigkeit von 60-70 km/h gefahren. Auch habe es kein abruptes Bremsmanöver oder ein unkontrolliertes Ausweichmanöver gegeben, bei dem der Fahrzeugführer schnell hätte die Kontrolle über sein Fahrzeug verlieren können. Außerdem sei ein Fuchs auch kein kleines Tier, das bei zielgerichtetem Überfahren die sichere Gewähr dafür bietet, dass kein erheblicher Sach- oder sogar Personenschaden entsteht.
Brandt, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht