FAQ

Antworten auf häufig gestellte Fragen

1Wie werde ich Mandant?
Sie möchten uns mit einer Beratung oder Vertretung beauftragen oder denken über eine Beauftragung nach?

Kontaktieren Sie unverbindlich eines unserer Büros per Telefon oder Email. Gern können Sie auch persönlich vorbeischauen. Unsere Kontaktdaten finden Sie auf der Website.

Unabhängig davon, wie Sie sich melden, Sie gelangen schnell zu dem für Sie passenden Berater. Unsere freundlichen Mitarbeiterinnen vereinbaren gern einen Termin für Sie.

Der Berater klärt mit Ihnen zunächst, ob wir die passende Kanzlei für Ihr Anliegen sind. Erst dann wird ein Mandatsverhältnis durch eine entsprechende Vereinbarung begründet.

Gern helfen wir Ihnen weiter!
2Ist die Erstberatung beim Rechtsanwalt kostenlos?
Wer sich im Rahmen einer Erstberatung bei einem Rechtsanwalt erhofft, eine kostenlose Auskunft oder einen kostenlosen Rat zu erhalten, der irrt. In der Regel stellt der Anwalt das Erstberatungsgespräch in Rechnung. Der Anwalt ist grundsätzlich berechtigt für eine Erstberatung eine Vergütung zu verlangen. Ihm ist es nicht erlaubt, seine Beratungstätigkeit kostenlos anzubieten.
3Was kostet eine Erstberatung?
Für die Vergütung von Rechtsanwälten bestehen klare gesetzliche Vorgaben. Was ein Anwalt als Vergütung für eine Erstberatung verlangen darf, richtet sich nach § 34 RVG. Zunächst ist eine entsprechende Vereinbarung zwischen Mandant und Rechtsanwalt maßgeblich. Wurde eine solche Vergütungsvereinbarung aber nicht getroffen , hat der Anwalt nach § 612 Abs. 2 BGB einen Anspruch auf die übliche Vergütung. Im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ist festgelegt, dass die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch beim Rechtsanwalt Privatleute zwischen 10 und 190 Euro zzgl. Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer kosten darf. Bei zu geringen finanziellen Mitteln unterstützt der Staat seine Bürger mit Beratungshilfe, welche beim lokalen Amtsgericht beantragt werden kann. Auch eine Rechtsschutzversicherung kann hier greifen. Für Gewerbetreibende oder Freiberufler, die eine Auskunft oder ein Rat wollen, gilt die Höchstbeschränkung nicht. Wird der Rechtsanwalt aufgrund des Erstberatungsgesprächs aktiv, so können die Kosten für die Erstberatung auf die weitere Tätigkeit angerechnet werden (§ 34 Abs. 2 RVG). Ein Rechtsanwalt muss grundsätzlich nicht über die Kosten einer Erstberatung aufklären. Denn von einer Kostenpflicht muss stets ausgegangen werden (Amtsgericht Steinfurt, Urteil vom 13.02.2014, Az. 21 C 979/13).
4Wie nutze ich eine Rechtsschutzversicherung?
Rechtsschutzversicherungen decken im Versicherungsfall die außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten eines Verfahrens.

Zu unserem ersten Besprechungstermin bringen Sie die Angaben zu Ihrer Rechtsschutzversicherung mit. Gern holen wir die Deckungsschutzzusage der Rechtsschutzversicherung für Ihren Fall ein.

Wenn Sie bereits vor Vereinbarung eines Termins sicher gehen wollen, dass Ihre Rechtsschutzversicherung die Deckungsschutzzusage erteilt, nehmen Sie bereits zuvor telefonisch Kontakt mit dieser auf und schildern den Schadensfall. Sie erhalten dann eine Schadensnummer, die Sie zu unserem Besprechungstermin mitbringen oder anderweitig übersenden.
5Habe ich mit Rechtsschutzversicherung freie Anwaltswahl?
Auch bei Rechtsschutzversicherungen gilt die freie Anwaltswahl. Empfiehlt die Rechtsschutzversicherung einen Rechtsanwalt, ist man keinesfalls daran gebunden, sondern kann immer den Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen.
6Ich komme nicht aus Mecklenburg-Vorpommern. Vertritt die Kanzlei auch bundesweit?
Selbstverständlich nehmen wir Mandate auch bundesweit an. Unsere Rechtsanwälte können grundsätzlich vor allen deutschen Gerichten auftreten. Wir gehen mit dem technischen Fortschritt, so dass wir mit moderner Technik in der Lage sind komplikationslos zu kommunizieren. Auch sichere Kommunikationswege mit Verschlüsselung sind möglich.
7Wird mein Fall mit Sicherheit gewonnen?
Eine solche Prognose kann ein seriöser Anwalt nicht stellen. Auf einem Gebiet, auf dem viele verschiedene Menschen arbeiten, jeder seine Wertungen einbringt und der Sachverhalt dem tatsächlichen Leben entspringt, kann ein Mandat auch verloren gehen. Sie erhalten jedoch von uns in jedem Fall eine fundierte Einschätzung der Rechtslage. Auch auf Unsicherheiten, Unwägbarkeiten und ein Prozessrisiko werden Sie hingewiesen. Mit Ihnen gemeinsam sprechen wir dann das weitere Vorgehen ab.