Rechtsanwalt und Handels- und Gesellschaftsrecht

In dem Rechtsgebiet Handels- und Gesellschaftsrecht berät und vertritt Sie Rechtsanwalt Volker Weinreich.

Unter dieses Rechtsgebiet fallen das Recht des Handelsstandes sowie das Recht der Handelsgeschäfte und insbesondere das Recht der Personen- und Kapitalgesellschaften.

Holen Sie sich fachlichen Rat und kompetente Unterstützung. Früher oder später werden Sie vor einem kleineren oder größeren Rechtsproblem stehen; sei es, dass einer Ihrer Mitgesellschafter einen Gesellschafterbeschluss anficht oder die Unternehmensnachfolge geklärt werden muss.

Vertrauen Sie nicht allein auf allgemeine Hinweise und Formulare aus dem Internet. Entscheidend ist die individuelle und fachliche Betreuung des einzelnen Falles.

Unsere Tätigkeit erstreckt sich insbesondere auf gesellschafts- und gesellschafterrelevante Rechtsfragen im Bereich des Rechts der GmbH und der Personengesellschaften wie GbR, OHG und KG.

Dort beraten, unterstützen und vertreten wir Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten, die mit der Gründung einer Gesellschaft, deren Leitung und der laufenden Beteiligung daran, aber auch mit deren Auflösung oder dem Ausscheiden aus der Gesellschaft sowie einer Vererbung und Unternehmensnachfolge zu tun haben:

  • Gestaltung des Gesellschaftsvertrages
  • ​Rechtsformänderung
  • ​Satzungsänderung
  • ​Gesellschafterversammlung: Vorbereitung und Interessenvertretung
  • ​Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen
  • ​Kündigung und Ausschluss
  • ​Abfindungsguthaben
  • ​Auflösung und Auseinandersetzung
  • ​Abschluss, Änderung und Beendigung von Geschäftsführeranstellungsverträgen
  • ​Vererbung und Unternehmensnachfolge

Insbesondere bei der Problematik der Vererbung und Unternehmensnachfolge arbeitet Rechtsanwalt Weinreich dezernatsübergreifend mit Rechtsanwältin Abel – Fachanwältin für Erbrecht – zusammen, um Ihnen fachlich fundiert und kompetent Ergebnisse zu liefern.

 

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