Rechtsanwalt und Vertragsrecht

Unter dem Begriff Vertragsrecht werden im deutschen Recht diejenigen Regeln zusammengefasst, die das Zustandekommen und die Wirkungen von Verträgen regeln.

Unser Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) kennt übrigens keinen eigenen Abschnitt über Verträge. Vielmehr behandelt es den Vertrag als Unterfall der Rechtsgeschäfte bzw. sind einzelne Vertragstypen bei den Schuldverhältnissen geregelt.

Zunächst ist festzuhalten, dass im Vertragsrecht der Grundsatz der Privatautonomie ebenso gilt wie der Grundsatz der Formfreiheit.

Grundsätzlich steht es den Parteien eines Vertrages somit frei, zu vereinbaren, was sie wollen. Darüber hinaus sind Verträge grundsätzlich formfrei. Sie bedürfen – grundsätzlich – nicht einmal der Schriftform.

Hierzu gibt es allerdings vielfache Ausnahmen. Gründe sind z.B. oftmals das Sozialstaatsprinzip, Verbraucherschutzgedanken oder aber die Warnfunktion , wenn das Gesetz eine besondere Form verlangt (z.B. Schriftform oder notarielle Beurkundung).

Zu prüfen, was im Einzelnen gilt, ist Aufgabe des im Vertragsrecht tätigen Rechtsanwalts.

Fachanwalt für Vertragsrecht?

Das Vertragsrecht ist eigentlich kein eigenes Rechtsgebiet. Dieses versteht sich von selbst, wenn man die zugrundeliegenden Regeln kennt. Sie finden sich im Buch 1 des BGB „Allgemeiner Teil“ sowie im Buch 2 des BGB „Recht der Schuldverhältnisse“. Beides sind Überschriften, die nicht unbedingt auf ein besonderes Spezialistentum hinweisen.

Hinzu kommt, dass nicht wenige Vertragstypen auch zum Fachgebiet der Fachanwälte zählen wie z.B.

  • Leasingvertrag, Kaufvertrag (Fachanwalt für Verkehrsrecht),
  • Mietvertrag (Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht),
  • Dienstvertrag (Fachanwalt für Arbeitsrecht),
  • Werkvertrag (Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht),
  • Ehevertrag ( Fachanwalt für Familienrecht).

Diese Aufzählung könnte zwanglos fortgesetzt werden. All diese Experten müssen das Vertragsrecht beherrschen.Aus diesem Grund ergibt es auch den Fachanwalt für Vertragsrecht nicht.

Dass diese Rechtsanwälte wenig Probleme haben, auch Rechtsfragen bezüglich andererVertragstypen zu bearbeiten, versteht sich insbesondere auch, wenn man die Ausbildung der Juristen an den Universitäten kennt. Nicht zu Unrecht gilt der Satz: „Das Zivilrecht ist die Mutter des Rechts.“

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