Sie fahren ein Fahrzeug mit einem VW-Motor, welches vom Dieselskandal betroffen ist? Dann heißt es jetzt handeln! Um sich Ihre Rechte aufgrund der Abgasmanipulation zu sichern, müssen diese vor dem 31.12.2018 geltend gemacht werden, da diese sonst endgültig verjähren.
Welche Rechte habe ich denn?
Dies hängt vom Einzelfall ab, kann aber neben Neulieferung eines mangelfreien Autos auch die Rückabwicklung des Autokaufs und Schadensersatz umfassen.
Ist die Manipulation nicht beseitigt worden, bin ich noch betroffen?
Das ist der springende Punkt. Auch wenn Sie bereits ein Softwareupdate für die unzulässige Abschaltvorrichtung der Motorsteuerung erhalten haben, so ist aus heutiger Sicht nicht ausgeschlossen, dass Sie hierfür in den Bereichen Dauerhaltbarkeit, Kraftstoffverbrauch, Motorleistung und CO2-Ausstoß Nachteile haben werden. Sie sollten dieses Risiko nicht tragen müssen! Darüber hinaus ist es bis heute nicht erwiesen, dass die Softwareupdates die hohen Emissionen tatsächlich umfassend reduzieren. Bedenken sollten Sie auch, dass sich der Wiederverkaufswert der Fahrzeuge aufgrund des Skandals negativ entwickeln kann. Ihr Auto ist daher evtl. weniger Wert als vor dem Skandal.
Welche Aussichten habe ich denn gegen die großen Autobauer anzukommen?
Kurz: Gute! Immer mehr Gerichte in Deutschland haben zuletzt für die Kunden der Autohäuser positive Entscheidungen verkündet. Gerade erst haben sich die Oberlandesgerichte Köln und Hamm sehr zugunsten der Käufer positioniert. Die Chancen für Geschädigte waren noch nie so gut wie heute.
Um festzustellen, ob Ihr Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist können Sie unter den nachfolgenden Links ihre Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) eingeben. Die Nummer finden sie in Ihren Fahrzeugpapieren.
VW: http://info.volkswagen.de/de/de/home.html
Audi: https://www.audi.de/de/brand/de/neuwagen/layer/serviceaktion.html
Skoda: http://skoda-recallactions.skoda-auto.com/de-at?cd=0
Seat: https://www.seat.de/ueber-seat/dieselmotoren/home.html#check