Eigentlich wie immer. Nur versuchen wir, jeden persönlichen Kontakt zu vermeiden. In laufenden Mandaten heißt das, dass wir zunächst mit den Mandanten in einem Telefongespräch alle anliegenden Probleme erörtern. Unterlagen werden per E-Mail übersandt.
Wenn dieses nicht machbar ist, versuchen wir jedenfalls, die Unterlagen nicht persönlich anzunehmen. Wir verweisen die Mandanten auf die Nutzung unseres Briefkastens.
Nötigenfalls kann eine Unterhaltung mittels Skype geführt werden. Ob dieses von den Mandanten angenommen wird, wissen wir noch nicht. Die Haltung der Anwälte hierzu ist unterschiedlich, letztlich werden diese sich an die Bedürfnisse der Mandanten anpassen.
Die persönliche Besprechung sollte derzeit nur stattfinden, wenn dieses unumgänglich ist.
Bei neuen Mandaten gibt es die Besonderheit, dass wir zunächst die Unterlagen benötigen, die wir auf unsere Internetseite unter dem Stichwort „Formulare“ vorrätig halten. Da nunmehr alle Mandate Fernabsatzverträge sind, muss von Ihnen entweder eine Widerrufsbelehrung unterzeichnet werden sowie der Auftrag, dass wir sofort tätig werden, oder wir beginnen mit dem Mandat erst nach 14 Tagen. Wir gehen davon aus, dass Letzteres den Ausnahmefall darstellen wird, insbesondere in Eilfällen.
Sehen Sie mir bitte den im vorhergehenden Absatz durchschimmernden schwarzen Humor nach. Wir haben in den letzten Tagen insbesondere, wie viele Firmen, Probleme lösen müssen, mit denen wir uns bisher nicht beschäftigen mussten. Die Frage der Kinderbetreuung unserer Mitarbeiter war in der Vergangenheit kein Problem, mit dem wir uns ernsthaft auseinandersetzen mussten. Auch die vollständige Umorganisation hinsichtlich der Büroabläufe war für uns eine große Aufgabe.
Nachdem nunmehr jedenfalls Klarheit dahingehend herrscht, dass wohl die Gerichte alle Termine absagen werden, die nicht von Gesetzes wegen als eilbedürftig bezeichnet werden, haben wir für die nächsten Wochen erst mal Handlungssicherheit.
Wir hoffen, Sie auch während der anhaltenden Krise in gewohnter Qualität umfassend beraten zu können. Sollte es aus Ihrer Sicht zu Unzulänglichkeiten kommen, zögern Sie nicht, uns hierauf hinzuweisen. Tun Sie uns nur den Gefallen, hierbei immer auch zu berücksichtigen, dass die Belastung unserer Mitarbeiterinnen derzeit sowohl in tatsächlicher als auch in psychischer Hinsicht erheblich gestiegen ist.
Mit freundlichen Grüßen Sönke Brandt für alle Anwälte