Aus aktuellem Anlass möchte ich auf die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie eingehen.
Arbeitgeber haben die Möglichkeit, zur Abmilderung der finanziellen Nachteile der Inflation an die Arbeitnehmer eine abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie zu zahlen.
Dabei sind sie oftmals der Auffassung, selbst festlegen zu können, unter welchen Voraussetzungen die Prämie gezahlt wird, wenn sie sich letztendlich überhaupt zur Zahlung entschieden haben.
Es wird dann aber oft verkannt bzw. negiert, dass die Auszahlung nicht willkürlich erfolgen kann, sondern eine sachgerechte Abwägung erfolgen muss.
Andernfalls ist der Ausschluss bestimmter Arbeitnehmergruppen wegen Diskriminierung unwirksam.
Teilweise versuchen Arbeitgeber Arbeitnehmer, die aktuell keinerlei finanzielle Leistungen vom Arbeitgeber beziehen, von der Zahlung der Inflationsausgleichprämie auszuschließen, so zum Beispiel bei Elternzeit und Krankengeldbezug.
Die abgabenfreie Inflationsausgleichprämie soll gerade finanzielle Nachteile der Inflation abmildern.. Dann gibt es erheblichen Begründungsbedarf, wenn bestimmte Arbeitnehmergruppen davon ausgenommen werden sollen.
Wenn überhaupt eine Begründung auf Arbeitgeberseite vorliegt, ist diese konkret zu hinterfragen. Wenn diese dem Diskriminierungsverbot nicht standhält, besteht ein Anspruch auf Auszahlung.