1.
Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder hat sich erhöht. Der Mindestunterhalt beträgt nun:
1. Altersstufe (0 bis 5 Jahre.): 335 € (bisher 328 €)
2. Altersstufe (6 bis 11 Jahre.): 384 € (bisher 376 €)
3. Altersstufe (12 bis 17 Jahre): 450 € (bisher 440 €)
4. Altersstufe (ab 18 Jahre): 516 € (bisher 504 €)
2.
Kleiner Exkurs: das Kindergeld
Ab dem 1.1.2016 beträgt das Kindergeld für ein 1. und 2. Kind 190 €, für ein 3. Kind 196 € sowie für ein 4. und jedes weitere Kind 221 €.
Das Kindergeld wird auf obigen Mindestunterhalt bei minderjährigen Kindern hälftig angerechnet, bei volljährigen Kindern in voller Höhe.
3.
Die Zahlbeträge (das Kindergeld ist bereits angerechnet) lauten nunmehr wie folgt:
1. Altersstufe (0 bis 5 Jahre): 240 € (bisher 236 €)
2. Altersstufe (6 bis 11 Jahre): 289 € (bisher 284 €)
3. Altersstufe (12 bis 17 Jahre): 355 € (bisher 348 €)
4. Altersstufe (ab 18 Jahre): 326 € (bisher 320 €)
4.
Der angemessene Gesamtunterhaltsbedarf eines studierenden volljährigen Kindes, welches nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, ist auf 735 € gestiegen (bisher 670 €). In dem gestiegenen Bedarfssatz sind, wie auch bisher, Wohnkosten enthalten. Diese werden nun mit 300 € Warmmiete benannt. Der Bedarfssatz von 735 € orientiert sich an dem BAföG-Höchstsatz, der im Herbst 2016 auf diesen Betrag steigen soll.
Nach wie vor sind in dem Bedarfssatz die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Studiengebühren nicht enthalten.
5.
Ausblick auf 2017:
Ab Januar 2017 wird es eine neue Düsseldorfer Tabelle geben. Dies ist in § 1 der Mindestunterhaltsverordnung geregelt.
Ab Januar 2017 steigt der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder in der 1. Altersstufe auf 342,00 €, in der 2. Altersstufe auf 393,00 € und in der 3. Altersstufe auf 460,00 €.
6.
Ein Wort zum Schluss:
Bitte beachten – bei Vorliegen eines dynamisierten Unterhaltstitels (der Kindesunterhalt ist als Prozentsatz des Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe ausgewiesen) passt sich dieser automatisch an die veränderten Unterhaltssätze an.
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_tabelle/Tabelle-2016/index.php