Die Bundesregierung hat die seit dem 1.1.2018 geltenden Mindestlöhne für das Baugewerbe, das Dachdeckerhandwerk und die Gebäudereinigung für allgemeinverbindlich erklärt. Die entsprechenden Mindestlohnverordnungen werden am 01.03.2018 in Kraft treten.
Baugewerbe:
Ungelernte nach Lohngruppe 1 – dazu zählen Werker oder Maschinenwerker – erhalten einen Stundenlohn von mindestens 11,75 €. Das gilt bundesweit. Bei der Höhe des Mindestlohns für Facharbeiter (Lohngruppe 2) wird regional unterschieden: In den neuen Bundesländern entspricht er einheitlich der Lohngruppe 1. In den alten Bundesländern liegt er zunächst bei 14,95 € pro Zeitstunde. Fachkräften in Berlin steht ein Mindestlohn von 14,80 € zu.
Dachdeckerhandwerk:
Gelernte Dachdecker erhalten statt 12,25 € nun mindestens 12,90 €, ungelernte Dachdecker mindestens 12,20 €.
Gebäudereinigung:
In den alten Bundesländern (einschließlich Berlin) sind für Reinigungskräfte in Gebäuden (Lohngruppe 1) künftig mindestens 10,30 € je Zeitstunde zu zahlen. In den neuen Bundesländern haben sie Anspruch auf 9,55 €. Glas- und Fassadenreiniger (Lohngruppe 6) haben einen Anspruch auf einen Stundenlohn von mindestens 13,55 € in den alten und 12,18 € in den neuen Bundesländern.