Rechtsanwalt und Fachanwalt für Baurecht

Das Baurecht wird unterteilt in privates Baurecht und öffentliches Baurecht. Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist das private Baurecht.

Das private Baurecht umfasst insbesondere Rechtsnormen des Zivilrechts, die den Abschluss von Werkverträgen zur Vorbereitung und Durchführung eines Bauvorhabens (Architektenvertrag und Werkvertrag mit Handwerkern oder Bauunternehmen) regeln.

Nicht selten kommt es zwischen den Parteien dieser Verträge zu Auseinandersetzungen:

Im Bauprozess z. B. geht es meistens um die Frage, ob Mängel an einem Bauwerk vorliegen oder nicht. Diese Frage ist für beide Parteien des Rechtsstreits von Bedeutung. Der Bauherr möchte verständlicherweise ein mangelfreies Bauwerk, der Handwerker möchte nicht zu Unrecht zu Nacherfüllungsarbeiten herangezogen werden oder gar eine ungerechtfertigte Kürzung seines Werklohns erfahren.

Häufig geht es bei der Entscheidung um technisch komplizierte Fragen. Der Fachanwalt für Baurecht verfügt ebenso wenig wie der Richter über den technischen Sachverstand, um diese technischen Fragen zu entscheiden. Regelmäßig wird vom Gericht deshalb ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, das letztlich die technischen Fragen beantwortet. Häufig geschieht dieses bereits im sog. selbständigen Beweisverfahren, das allein dem Zweck dient, vor dem Bauprozess die Beweise zu sichern.

Wozu aber brauchen Sie dann einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht?

Das Baurecht ist nur unvollständig im Gesetz geregelt. Ein Großteil der im Bau- und Architektenrecht anzuwendenden Rechtsgrundsätze wurde durch die Gerichte entwickelt und ist nicht gesetzlich geregelt.

Aufgrund sich ständig ändernder Rechtsprechung bedarf es in Bausachen eines Anwalts, welcher durch die regelmäßige Tätigkeit im Baurecht und regelmäßige Fortbildung über alle Änderungen informiert ist und dies bei der Tätigkeit für seine Mandanten berücksichtigt.

Der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht verfügt über besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen. Dieses hat die Rechtsanwaltskammer geprüft, bevor ihm die Fachanwaltsbezeichnung verliehen worden ist. Damit ist es aber nicht getan: Der Fachanwalt muss für den Erhalt der Fachanwaltsbezeichnung jährlich eine Mindestzahl an Stunden nachweisen, die er durch die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen erlangt hat.

Wir sind stolz auf die Vielzahl der Fachanwaltsbezeichnungen, die die Anwälte unserer Kanzlei zu tragen berechtigt sind. Kopien unserer Urkunden finden Sie in dem Wartebereich unserer Kanzleien.

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