Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht

Rechtsanwältin Antjé Abel ist Fachanwältin für Erbrecht und steht Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Holen Sie sich Rat von einem erfahrenen und kompetenten Berater – schließlich geht es um Ihr Vermögen.

Ist Ihnen z. B. klar, dass Ihr Ehegatte aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Erbfolge regelmäßig nicht mehr als ¾ des Nachlasses erben kann, so lange beispielsweise noch ein Neffe von Ihnen lebt?

27 % der Erbfälle lösen Streitigkeiten aus. Dieses geschieht nicht nur in heillos zerstrittenen Familien, sondern auch friedlich harmonische Familien sind hiervon betroffen.

Oft werden gerade Geschwister zu unerbittlichen Gegnern.

Besonders konfliktträchtig sind zudem Erbfälle, bei denen der/die zum 2. Mal verheiratete Verstorbene neben seinem/seiner Ehepartner(in) Kinder aus erster Ehe hinterlässt. Hier gibt es schnell Streit zwischen den Kindern auf der einen und dem hinterbliebenen Ehepartner auf der anderen Seite.

Schuld an Konflikten sind aber in der Regel nicht nur Emotionen. Viele Menschen machen kein Testament, weil es ihnen unangenehm ist, sich mit dem eigenen Tod zu beschäftigen. Andere machen aus Gedankenlosigkeit kein Testament oder leisten sich aus Unkenntnis der rechtlichen Materie bei dessen Formulierung grobe Fehler.

Viele Familienoberhäupter versäumen es, bei der Abfassung des Testaments die Familie einzubinden. Wer die Vermögensnachfolge im stillen Kämmerlein plant, hinterlässt an Stelle guter Erinnerungen aber vielfach unklare Regelungen, böse Überraschungen und jede Menge Konfliktpotenzial.

Zum Erbrecht zählen unter anderem

  • die Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  • die Geltendmachung und Abwehr von Vermächtnissen
  • Verwaltung und Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
  • Gestaltung von Testamenten und von Übergabeverträgen
  • Beratung bei angeordneter Testamentsvollstreckung
  • Beratung des Testamentsvollstreckers
  • Prüfung der Wirksamkeit und Anfechtung von Testamenten und anderen letztwilligen Verfügungen von Todes wegen

Wir informieren Sie außerdem über

  • Vorsorgevollmacht (Generalvollmacht)
  • Patientenverfügung (Patiententestament)
  • Betreuungsverfügung

Häufige Fragen

1Kann der Pflichtteilsanspruch umgangen werden?
Ja, der Pflichtteilsanspruch kann z.B. durch einen Pflichtteilsverzicht des Berechtigten zu Lebzeiten des Erblassers umgangen werden.
2Wie hoch ist der Pflichtteilsanspruch?
Der Pflichtteilsanspruch beläuft sich auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und bemisst sich nach der Höhe des zum Zeitpunkt des Todes vorhandenen Nachlasses.
3Wer ist pflichtteilsberechtigt?
Der Ehegatte des Erblassers, dessen Abkömmlinge und die Eltern des Erblassers, wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind.
4Was ist das Pflichtteilsrecht?
Werden der Ehegatte des Erblassers oder dessen Abkömmlinge durch letztwillige Verfügung enterbt, so steht Ihnen ein so genannter Pflichtteilsanspruch gem. § 2303 BGB zu. Insoweit kann der Erblasser also nicht frei über sein Vermögen verfügen.

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