Sie haben ein verkehrsrechtliches Problem?

Rechtsanwalt Sönke Brandt hat Erfahrung seit 1992 und ist nicht nur als Fachanwalt für Verkehrsrecht spezialisiert, sondern ist darüber hinaus auch Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Strafrecht.

Rechtsanwalt Brandt ist Vertrauensanwalt des ACE Auto Club Europa.

Gerade durch die Kombination der Fachanwaltschaften Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Strafrecht und seine jahrzentelange Erfahrung in diesen Angelegenheiten hilft Ihnen Rechtsanwalt Sönke Brandt bestens in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten.

Das Verkehrsrecht umfasst verschiedene Teildisziplinen. Es zählen hierzu:

  • Verkehrszivilrecht
  • Verkehrsstraf- und Bußgeldrecht
  • Verkehrsverwaltungsrecht
  • Kraftfahrzeugversicherungsrecht

1. Verkehrszivilrecht

Im Verkehrszivilrecht betreut Ihr Rechtsanwalt Sie bei der Abwicklung von Schadensersatzansprüchen, die Ihnen aus einem Verkehrsunfall zustehen. Er steht Ihnen zur Seite, wenn Ansprüche wegen Mängeln aus einem Kaufvertrag über ein Kfz geltend gemacht werden sollen. Auch bei der Beendigung eines Leasingvertrages ist es oft hilfreich, wenn ein Anwalt Ihnen zur Seite steht.

2. Verkehrsstraf- und Bußgeldrecht

In diesem Rechtsgebiet geht es oft um die Frage der Entziehung der Fahrerlaubnis, der Erteilung eines Fahrverbotes oder der Summe der Punkte im Verkehrszentralregister beim KBA in Flensburg. Natürlich sind für viele Mandanten auch die Höhe einer Geldstrafe oder eines Bußgeldes von Bedeutung.

3. Verkehrsverwaltungsrecht

Immer wieder suchen Mandanten mich auf nach Straf- oder Bußgeldverfahren, in denen Drogen oder Alkohol eine Rolle gespielt haben. Oft wurde gerade bei Drogenkonsum nur ein Fahrverbot von einem Monat vom Bußgeldrichter verhängt. Wenig später meldet sich die örtlich zuständige Verwaltungsbehörde und es droht die Entziehung der Fahrerlaubnis nach den Regeln der Fahrerlaubnisverordnung (FeV).

Bevor Sie sich gegenüber der Verwaltungsbehörde äußern, sollten Sie von einem Experten im Verkehrsrecht prüfen lassen, ob Ihre Fahrerlaubnis noch zu retten ist. In Gefahr ist die Fahrerlaubnis jetzt in jedem Fall.

4. Kraftfahrzeugversicherungsrecht

Das Recht der Kraftfahrzeugversicherung (Kasko- und Haftpflichtversicherung) hat wie das gesamte Versicherungsrecht mit der Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes 2008 eine neue Dynamik entfaltet. Sowohl die Regelungen über den Verlust des Versicherungsschutzes bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsschutzes in der Kaskoversicherung als auch die Regelungen bezüglich der sog. Obliegenheitsverletzungen können nach dem neuen Recht zu anderen Ergebnissen führen als nach dem alten Recht.

Wir empfehlen Ihnen den Fachanwalt für Verkehrsrecht, möglichst auch noch mit der Qualifikation Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht. Bei uns finden Sie ihn!

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