Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht
Nach Ihrer Auffassung ist ein Versicherungsfall eingetreten? Ihre Versicherung will trotzdem nicht zahlen? Hierüber sollten Sie sich nicht wundern!
Versicherungsunternehmen sind auf Profitmaximierung ausgerichtet. Sie wollen ein Maximum an Versicherungsprämien einnehmen und ein Minimum an Versicherungsleistungen erbringen.
Ihr Versicherer verfügt über Mitarbeiter, die im Versicherungsrecht exzellent ausgebildet sind. Im Versicherungsfall prüfen diese alle Möglichkeiten, die Erbringung der Versicherungsleistung zu verweigern.
Lassen Sie mich eine häufig vorkommende Konstellation aus der Personenversicherung schildern:
In der Personenversicherung geht dem Abschluss der Versicherung regelmäßig die Beantwortung von Gesundheitsfragen durch den Antragsteller voraus. Kommt es nunmehr zu einem Versicherungsfall, prüft der Versicherer – erst jetzt – ob sein Versicherungsnehmer bei Antragstellung die Gesundheitsfragen korrekt beantwortethat. Hat der Versicherer aus seiner Sicht Anlass dazu, erklärt er sodann Kündigung, Rücktritt oder gar die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung.
Greift z.B. die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung durch, hat der Versicherungsnehmer weder Versicherungsschutz noch einen Anspruch auf Rückzahlung der möglicherweise über Jahre geleisteten Prämien.
Natürlich sollten Sie bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen größtmögliche Sorgfalt walten lassen. Andererseits berechtigt nicht jeder fehlerhaft ausgefüllte Fragebogen zur Gesundheit zur Kündigung oder zum Rücktritt oder gar zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung.
Es gibt eine Vielzahl von Sachverhalten im Versicherungsrecht, bei denen Ihnen ein Fachanwalt für Versicherungsrecht helfen kann. Dies gilt sowohl in der Sachversicherung wie auch in der Personenversicherung.
Seit 2008 gibt es das Versicherungsvertragsgesetz 2008, das vielfältige Änderungen im Versicherungsrecht gebracht hat. Es gibt eine Vielzahl von rechtlichen Fragen, zu denen es noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt.
Sie benötigen bei der Lösung Ihrer versicherungsrechtlichen Probleme nach unserer Auffassung einen Experten, der sich in der Praxis und in der Fortbildung ständig mit den Problemen des Versicherungsrechts beschäftigt.
Der Fachanwalt für Versicherungsrecht verfügt über besondere praktische Erfahrungen und besondere theoretische Kenntnisse. Das Vorhandensein dieser Kompetenz wird von der Rechtsanwaltskammer vor der Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung geprüft, die Verleihung durch Überreichung einer Urkunde dokumentiert. Meine Urkunde können Sie in Kopie im Wartebereich unserer Kanzlei einsehen.
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