Rechtsanwalt und Verwaltungsrecht

In dem Rechtsgebiet des Verwaltungsrechts berät und vertritt sie Frau Rechtsanwältin Özden Weinreich.

Das Verwaltungsrecht ist das Recht der Exekutive. Es regelt insbesondere die Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat und seinen Bürgern. Eine besonders wichtige Aufgabe der Verwaltung ist die rechtmäßige Ausführung der Gesetze.

Behördliches Handeln begegnet dem Bürger in fast allen Lebensbereichen. Viele Bürger fühlen sich im Umgang mit Behörden überfordert. Behördliches Handeln erscheint sehr abstrakt. Die Sprache der Behörde ist reinstes „Behördendeutsch“. Hinzukommt, dass etliche Rechtsvorschriften zu beachten sind, was für den Rechtsunkundigen kaum zu bewältigen ist.

Wir helfen Ihnen dabei, Licht in das Dunkel zu bringen. Wir prüfen, ob und inwieweit Sie mit Erfolg gegen das Behördenhandeln vorgehen können.

Es ist sehr wichtig, dass Sie rechtzeitig fachkundigen Rat einholen. Denn im Verwaltungsrecht laufen in der Regel kurze Fristen. So ist gegen einen rechtswidrigen Verwaltungsakt binnen eines Monats Widerspruch einzulegen. Erfolgt dies nicht, wird der Verwaltungsakt bestandskräftig. Das bedeutet, dass dieser dann in den allermeisten Fällen nicht mehr angreifbar ist, selbst wenn sich ergeben sollte, dass der Verwaltungsakt rechtswidrig war.

Das Verwaltungsprozessrecht stellt dem Bürger verschiedene Klagearten zur Seite, je nach Rechtsschutzziel: die Anfechtungsklage, Verpflichtungsklage, Leistungsklage, allgemeine Feststellungsklage, die Fortsetzungsfeststellungsklage sowie die Untätigkeitsklage. Für eilbedürftige Fälle kann im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes vorgegangen werden.

Ob z.B. im Baurecht, Erschließungs- und Straßenausbaubeitragsrecht, Straßen- und Wegerecht, Schulrecht, Gaststättenrecht, Gewerberecht, Jagdrecht, Umweltrecht, im Polizei- und Ordnungsrecht, Beamtenrecht oder Fahrerlaubnisrecht – wir sind für Sie mit Kompetenz und Engagement tätig.

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