1. Prozesskosten und Prozesskostenhilfe

Sie müssen oder wollen einen Zivilprozeß führen? Sicherlich möchten Sie sich gerne eine Überblick über die möglichen Prozesskosten verschaffen.

Im Netz finden Sie  eine sehr schöne Seite zu dem Thema Prozesskostenhilfe mit einem Prozesskostenhilferechner. Von Interesse für Sie dürften auch die Erläuterungen zur Prozesskostenhilfe auf der Internetseite sein.

Sofern Sie nicht zu dem Personenkreis gehören, der berechtigt ist, Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen, dürfte die Nutzung des Prozesskostenrechners Sie davon überzeugen, dass der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung eine gute Idee ist.

2. Pflichtverteidigung

Haben Sie hingegen Probleme wegen eines strafrechtlichen Verkehrsdelikts oder sind Sie Betroffener in einem Bußgeldverfahren, sollten Sie unbedingt über eine Rechtsschutzversicherung verfügen. Bei derartigen Delikten kommt in aller Regel eine Beiordnung eines Pflichtverteidigers nicht in Betracht. Hierbei kommt es nach dem Willen des Gesetzgebers nicht auf Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse an. Allein die Schwere der Tat oder der Umstand, dass Sie sich nicht selbst verteidigen können, führt zu einer Beiordnung eines Pflichtverteidigers.

Einen Pflichtverteidiger beigeordnet erhalten Sie immer dann, wenn Ihnen ein Verbrechen (Mindestfreiheitsstrafe 1 Jahr) zur Last gelegt wird. Aber auch dann, wenn Ihnen ein Vergehen(alle Straftaten, die kein Verbrechen darstellen) zur Last gelegt wird, erhalten Sie immer dann einen Pflichtverteidiger beigeordnet, wenn aufgrund der Umstände eine Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr droht.