Scheidung Online

Jede Trennung von Ehegatten oder Lebenspartnern gestaltet sich anders. Sie sollte unter Beachtung Ihrer ganz persönlichen Situation von einem Rechtsanwalt/wältin begleitet werden. Anderenfalls kann es sein, dass Sie langfristig Nachteile hinnehmen müssen.

Die Online-Scheidung kann aber nur in bestimmen Fällen helfen:

Sie ist dann sinnvoll, wenn Sie sich in jeder Weise mit Ihrem Ehegatten/Lebenspartner über

  • das Sorgerecht für etwaige gemeinsame Kinder,
  • Unterhaltsansprüche ( Kindesunterhalt sowie Ehegattenunterhalt),
  • die Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und/oder am Hausrat,
  • etwaige Zugewinnausgleichsansprüche geeinigt haben sowie
  • die sonstige Vermögensauseinandersetzung (gemeinsames Hausgrundstück, gemeinsam aufgenommene Kredite, usw.) abgeschlossen oder rechtskräftig vereinbart haben.

Wir weisen hiermit ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den hier beworbenen Dienstleistungen um die Durchführung eines den Bestimmungen der ZPO und des FamFG folgenden Scheidungsverfahrens handelt, bei dem lediglich die Kommunikation mit dem Mandanten über E-Mail erfolgt.
Sobald Ihr ausgefülltes Formular eingegangen ist, erhalten Sie von uns eine Bestätigung und wir stimmen uns kurz über die weitere Vorgehensweise mit Ihnen ab. Bei Nachfragen treten wir auch persönlich mit Ihnen in Kontakt.

ACHTUNG: Wir brauchen Ihre Vollmacht im Original!

Damit wir Sie in Ihrem Scheidungsverfahren vertreten können, benötigen wir eine schriftliche Vollmacht. Bitte drucken Sie die auf unserer Internetseite befindliche außergerichtliche Vollmacht bzw. Prozessvollmacht aus und schicken diese an eine unserer angegebenen Kanzleianschriften im Original, gern vorab per Fax oder Mail. Das Original der Vollmacht muss uns in jedem Fall vorliegen.

Hinweise zum Ausfüllen des Online-Fragebogens:

Zum Ausfüllen des Formulars benötigen Sie

  • Ihre Eheurkunde/ Familienbuch und
  • (falls vorhanden) den Ehevertrag und / oder die notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung,
  • die aktuelle ladungsfähige Anschrift Ihres Ehegatten/Lebenspartners sowie
  • Ihre drei letzten Einkommensbescheinigungen. Sie können das Formular am Bildschirm ausfüllen und entweder dann ausdrucken und per Fax an uns übersenden oder automatisch elektronisch übermitteln.

Füllen Sie bitte den Fragebogen vollständig und zutreffend aus. Nur so können wir ohne aufwändige Rückfragen die nächsten Schritte für Sie einleiten.

Datenschutz

Wir verweisen auf unsere ausführliche Datenschutzerklärung auf unserer Homepage.

Vergütung

Für dieses Verfahren fallen in der Regel nur folgende Kosten an:

Gerichtskosten: die gesetzlichen Gebühren nach dem Gerichtskostengesetz (GKG).
Rechtsanwaltskosten: Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
sowie dem dazugehörigen Vergütungsverzeichnis (RVG VV). Die Gebühren des Rechtsanwaltes richten sich in der Regel nach dem Gegenstandswert.

Wenn Sie meinen, Anspruch auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe zu haben, bitten wir darum, das auf unserer Homepage befindliche Verfahrenskostenhilfeformular (auch: Prozesskostenhilfeformular) auszudrucken, vollständig auszufüllen, mit bereits kopierten Belegen zu versehen und im Original in unser Büro hereinzureichen bzw. an dieses zu senden.