Beim Thema Dieselskandal denkt man dieser Tage zwangsläufig an VW und seine Tochterunternehmen Audi, Porsche, Seat und Skoda. Weniger im Rampenlicht braut sich jedoch auch über der deutschen Premiummarke Daimler (Mercedes) der Dieselskandal zunehmend zusammen.
Nachdem bereits im vergangenen Jahr zwei Urteile zu Gunsten von Verbrauchern aufhorchen ließen, sorgt nun das Landgericht Stuttgart mit drei aktuellen Urteilen für neue Bewegung in der Sache. Das Landgericht Stuttgart verurteilte den Autohersteller zu Schadensersatzzahlungen zwischen 25.000,00 und 40.000,00 EUR.
Es stufte dabei die von Daimler als „Thermofenster“ bezeichneten Phasen zur Abgasreinigung in bisher noch nicht dagewesener Deutlichkeit als unzulässige Abschalteinrichtungen ein. Der Begriff „Thermofenster“ steht laut Autoherstellern für ein Verfahren, das die Abgasreinigung bei bestimmten Temperaturen drosselt, um schädlichen Ablagerungen im Motor vorzubeugen. Wie schon VW muss nun auch Daimler mit einer Klagewelle seiner Käufer rechnen.
Jeder potentiell betroffene Kunde sollte nun die Erfolgsaussichten einer Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Daimler AG von einem Rechtsanwalt prüfen lassen. Die Ansprüche reichen, wie bereits bei VW, von einfachem Schadensersatz bis hin zur Rückgabe des Fahrzeugs gegen Rückzahlung des Kaufpreises abzgl. Nutzungsersatzes. Gerade wenn seit dem Kauf noch keine 2 Jahre vergangen sind, können auch kaufrechtliche Gewährleistungsansprüche gegen den Händler bestehen.
Rechtsanwalt Sönke Brandt
Rechtsanwalt Daniel Thurn