Letzte Woche kommt eine Mitarbeiterin zu mir und wollte eine unentgeltliche Rechtsauskunft. Sie habe vor Fahrtantritt festgestellt, dass die Nummernschilder Ihres PKW wegen Schmutz vollkommen unleserlich waren. Sie hat dann vor Fahrtantritt den Schmutz entfernt. Ihre Frage war, ob Sie ein Bußgeld hätte zahlen müssen, wenn sie mit den verschmutzten Kennzeichen erwischt worden wäre.
Nachdem ich meinen Unmut darüber kundgetan habe, dass ich eine unentgeltliche Rechtsauskunft geben sollte, habe ich ihr die Rechtslage dann wie folgt erläutert:
Das Wetter im Winter sorgt immer wieder dafür, dass unsere Fahrzeuge bzw deren Kennzeichen sehr verdreckt aussehen und die Kennzeichen kaum oder gar nicht leserlich sind. Wenn Sie dann von der Polizei angehalten werden, droht Ihnen ein Verwarnungsgeld. Nach § 23 Straßenverkehrsordnung sind Sie nämlich verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Kennzeichen gut lesbar sind. Wirklich existenzbedrohend ist das Verwarnungsgeld allerdings nicht.
Aus dem Bußgeldkatalog:
107.3 Wenn der Fahrzeugführer nicht dafür gesorgt hat, dass die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar waren 5 €
Allerdings sollten Sie darauf achten, was Sie angeben, wenn Sie von der Polizei angehalten werden und gefragt werden, ob Sie gewusst haben, dass das Kennzeichen Ihres Fahrzeuges und lesbar ist. Wenn Sie diese Frage mit ja beantworten, droht Ihnen ein Strafverfahren. Es soll schon Staatsanwälte gegeben haben, die auf die Idee gekommen sind, dass dieses ein vorsätzlicher Verstoß nach § 22 Straßenverkehrsgesetz ist. Ein solcher Verstoß liegt dann vor, wenn jemand vorsätzlich ein Fahrzeug führt, dessen Kennzeichen verdeckt ist oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt.
Darüber hinaus haben Sie von einem verdreckten Kennzeichen voraussichtlich auch keinerlei Nutzen. Bei einer Messung mittels eines Geschwindigkeitsmessgerätes, dass Lichtbilder zu Beweiszwecken macht, kann regelmäßig mittels moderner Bildbearbeitungsprogramme das Kennzeichen lesbar gemacht werden.
Stellt sich nunmehr die Frage, wie oft Sie den Zustand der Nummernschilder überprüfen müssen. Meines Erachtens ist insoweit die juristisch richtige, Antwort, dass dieses vor jedem Fahrtantritt geschehen muss. Wenn Sie dieses allerdings einmal vergessen, ist dieses eben auch nur eine fahrlässige Handlung, die zu dem oben angeführten Verwarnungsgeld führt.