Fachanwalt für Erbrecht

Was ist das? Was kann er/sie für Sie tun?

Vertrauen Sie auf Erfahrung !

Sie haben ein erbrechtliches Problem? Sie wollen bereits zu Lebzeiten Vermögen übertragen? Sie wollen Vorsorge für den Fall der Geschäftsunfähigkeit und/oder Betreuung betreiben?
Dann brauchen Sie einen Fachanwalt für Erbrecht.
Diese Bezeichnung wird einem Rechtsanwalt von seiner zuständigen Rechtsanwaltskammer nur dann verliehen, wenn er über besondere theoretische Kenntnisse und nachgewiesene Erfahrungen gemäß der Fachanwaltsordnung besitzt:

  • Zulassung als Rechtsanwalt seit mindestens 3 Jahren
  • Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse in den Bereichen:
    • materielles Erbrecht unter Einschluß erbrechtlicher Bezüge zum Familien-, Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrecht
    • Internationales Privatrecht im Erbrecht,
    • vorweggenommene Erbfolge, Vertrags- und Testamentsgestaltung,
    • Testamentsvollstreckung, Nachlaßverwaltung, Nachlaßinsolvenz und Nachlaßpflegschaft
    • steuerrechtliche Bezüge zum Erbrecht
    • Besonderheiten der Verfahrens- und Prozeßführung
  • In den letzten drei Jahren vor Antragstellung müssen mindestens 80 Fälle im Erbrecht in den oben aufgeführten Bereichen bearbeitet worden sein, davon mindestens 20 gerichtliche Verfahren oder Schiedsverfahren.

Frau Rechtsanwältin Antjé Abel erfüllt diese Voraussetzungen und darf sich daher als Fachanwältin für Erbrecht bezeichnen.

Wer einen Anwalt für Erbrecht sucht, kann es sich kaum erlauben, „zufällig“ einen fachlich versierten Rechtsanwalt im Erbrecht zu finden. Aufgrund der hohen Streitwerte und der Bedeutung der Angelegenheit kann sich ein „Fehlgriff“ bei der Auswahl des Anwalts als finanzielles Desaster herausstellen.

Eine Fachanwaltsbezeichnung für Erbrecht ist sicherlich keine Garantie für einen „guten“ Erbrechtsanwalt – aber es ist ein Indiz, dass Ihr Fall nicht das erste Erbrechtsmandat ist, dass der Anwalt annimmt.