Rechtsanwalt und Grundstücksrecht

Die anwaltliche Tätigkeit im Grundstücksrecht befasst sich mit einer Vielzahl von Problemen rund um die Immobilie: Käufer oder Verkäufer benötigen Rat und Betreuung rund um den Erwerb und Verkauf von Grundstücken und Eigentumswohnungen.

Besonderes Augenmerk gilt hier den Bau- und Bauträgerverträgen, die für die Beteiligten juristische Risiken bergen können. Die Entscheidung, eine Immobilie zu erwerben, sollte von Beginn an fachkundig begleitet werden. Dies gilt sowohl für die Inanspruchnahme von technischem wie auch rechtlichem Sachverstand.

Beim Kauf einer Eigentumswohnung aber auch bei der Bewirtschaftung treten häufig juristische Probleme in der Wohnungseigentümergemeinschaft auf. Fachkundiger juristischer Rat trägt dazu bei, die entstandenen Probleme in Ihrem Sinne zu lösen.

Fachanwalt für Grundstücksrecht?

Ein eigenes Rechtsgebiet Grundstücksrecht kennt unser Gesetz nicht. Wenn Sie die obige Beschreibung des Grundstücksrechts gelesen haben, ist Ihnen vielleicht aufgefallen, dass die beschriebenen Probleme verschiedenen Fachanwaltsgebieten zugehörig sind, aus diesem Grund gibt es den Fachanwalt für Grundstücksrecht nicht:

So ist der Fachanwalt für Baurecht zuständig, wenn ein Bau- oder Bauträgervertrag geprüft oder gestaltet werden soll oder Probleme bei der Bauausführung auftreten.

Gibt es rechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Bewirtschaftung einer Eigentumswohnung, so wird die Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht benötigt.

Gibt es Probleme mit der Gebäudeversicherung, benötigen sie einen Fachanwalt für Versicherungsrecht.

An dieser Stelle fällt die Stärke unseres Kollektivs, die Versammlung verschiedener Fachanwälte unter einem Dach, besonders ins Auge.

 

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