Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht

Die Scheidung vom Ehepartner oder die Trennung vom langjährigen Partner ist immer ein emotional belastender Umstand. Darüber hinaus hat sie häufig eine Vielzahl von rechtlichen Problemen zur Folge.

Die Beratung und Hilfe des Mandanten bei der Bewältigung der rechtlichen Probleme ist Aufgabe des Fachanwalts für Familienrecht.

Unsere Fachanwältinnen für Familienrecht Özden Weinreich und Antjé Abel sind gerne für Sie bei der Bewältigung der rechtlichen Probleme tätig, die regelmäßig Folge einer Ehescheidung sind:

  • Unterhalt (Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt etc.),
  • Zugewinn,
  • Vermögensauseinandersetzung,
  • Hausrat,
  • eheliche Wohnung,
  • Sorgerecht,
  • Umgangsrecht.

Auch bei Rechtsfragen aus Rechtsgebieten, die – für den juristischen Laien – nicht so viel mit Familienrecht, Trennung und Scheidung zu tun haben, können Sie auf unsere kompetente Betreuung zählen:

  • Ansprüche der Schwiegereltern,
  • Gesamtschuldnerausgleich,
  • Nutzungsvergütungsansprüche.

Sie erreichen uns persönlich kurzfristig nach vorheriger Terminvereinbarung.

Häufige Fragen

1Was ist der Versorgungsausgleich?
Der Versorgungsausgleich ist der Ausgleich der Altersvorsorgeanwartschaften der Eheleute. Er wir vom Gericht von Amts wegen durchgeführt und in der Regel im Ehescheidungsbeschluss mitausgesprochen.
2Muss ich für die Schulden meines Ehegatten aufkommen?
Grundsätzlich nicht! Es sei denn, es gibt vertragliche Regelungen, wonach eine solche Haftung besteht.
3Kann ich den Auszug meines Ehegatten verlangen?
Es gilt der Grundsatz, dass während des Getrenntlebens, also bis zur Scheidung kein Ehegatte ohne dringenden Grund aus der ehelichen Wohnung verwiesen werden darf. Erst mit dem Ausspruch des Ehescheidungsbeschlusses kann im Rahmen der Folgesache eheliche Wohnung die Zuweisung derselben an sich selbst beantragt werden.
4Was ist mit dem Trennungsjahr bei einem Versöhnungsversuch?
Versöhnungsversuche der Eheleute über einen kürzeren Zeitraum führen nicht zu einer Unterbrechung des Trennungsjahres. D.h., dass nach einem solchen Versöhnungsversuch das Trennungsjahr nicht erneut von vorn beginnt.
5Können wir in einer Wohnung getrennt leben?
Auch innerhalb der gemeinsamen, ehelichen, Wohnung ist eine Trennung im familienrechtlichen Sinne möglich. Voraussetzung ist , dass die eheliche Lebensgemeinschaft in allen Punkten aufgehoben ist und die Eheleute auch den entsprechenden Willen haben.
6Muss ich mich in einem Ehescheidungsverfahren von einem Anwalt vertreten lassen?
Vor den Familiengerichten besteht in den allermeisten Familiensachen Anwaltszwang, so auch in einem Ehescheidungsverfahren. Nicht in jedem Fall müssen sich beide Ehegatten im Scheidungsverfahren von einem Anwalt vertreten lassen. Vielmehr genügt für die Durchführung des Ehescheidungsverfahrens die Tätigkeit nur eines Anwalts, und zwar des Anwalts des antragstellenden Ehegatten.
7Was ist ein Trennungsjahr im Eherecht?
Wenn Sie sich scheiden lassen wollen, ist grundsätzlich Voraussetzung für die Scheidung, dass Sie von ihrem Partner/ihrer Partnerin ein Jahr von „Bett und Tisch“ getrennt leben.

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