Wir finden Rechtsschutzversicherungen gut!
Sie entlasten unsere Mandanten von Verfahrenskosten und helfen Ihnen damit, Ihr Recht durchzusetzen. Gleichzeitig sichern Sie uns unsere Gebührenansprüche, ein aus unserer Sicht verständlicherweise nicht ganz unwichtiger Aspekt.
Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist deshalb sinnvoll, weil Sie Rechtsstreitigkeiten oder auch staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren nicht sicher ausweichen können. Ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren drohte ihnen schon dann, wenn Sie bei einem Verkehrsunfall jemanden schuldhaft verletzen. Noch teurer wird es, wenn gar jemand beim Verkehrsunfall getötet wird. Die Rechtsschutzversicherung trägt nicht nur die Kosten Ihres Anwalts, sondern die in einem solchen Fall regelmäßig höheren Kosten des Verfahrens. Denn in diesen Verfahrenskosten sind regelmäßig auch hohe Kosten für Sachverständige (Unfallrekonstruktion und Rechtsmedizin) enthalten. Aus diesem Grunde habe selbst ich als Fachanwalt für Verkehrsrecht für jedes Fahrzeug in meiner Familie Verkehrsrechtsschutzversicherungen abgeschlossen.
Auch ansonsten können Sie heutzutage Rechtsstreitigkeiten nicht ausweichen. Sie können niemanden daran hindern, gegen Sie Klage zu erheben. Darüber hinaus sind Sie eventuell darauf angewiesen, Ihre Interessen vor Gericht durchzusetzen. Das kann nach einem Autokauf sein, wenn sich herausstellt, dass man Ihnen einen Unfallwagen angedreht hat oder der Tachostand manipuliert ist oder bei sonstigen Gewährleistungsansprüchen. Das kann aber auch sein, wenn Sie Pech bei der Auswahl Ihrer Nachbarn hatten. „Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem Nachbarn nicht gefällt“ (Friedrich von Schiller). Das Zitat ist zwar bereits über 200 Jahre alt, an Aktualität hat es nicht eingebüßt. Die Beispiele könnte man nahezu unendlich fortsetzen. Wir wollen es an dieser Stelle gut sein lassen.
Wenn Sie zu uns kommen, übernehmen wir für Sie die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Wir holen die so genannte Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung unter Schilderung des relevanten Sachverhaltes ein. Auch in der Folge halten wir für Sie Kontakt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Dies gilt natürlich nicht nur im Verkehrsrecht, sondern auch im Strafrecht, im Arbeitsrecht, im Versicherungsrecht sowie in allen sonstigen versicherten Angelegenheiten.
Freie Anwaltswahl
Auch bei Rechtsschutzversicherungen gilt die freie Anwaltswahl. Empfiehlt die Rechtsschutzversicherung einen Rechtsanwalt, ist man keinesfalls daran gebunden, sondern kann immer den Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen.